AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
elbe innovations sa GmbH
– nachfolgend „elbe“ genannt –

Stand 01.08.2017

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Unsere Projektberatungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird.

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen und Lieferungen durch uns bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

2. VERTRAGSGEGENSTAND

Inhalt des Vertrages werden allein die in unserem Angebot spezifizierten Leistungen. Wir sind berechtigt, den erteilten Auftrag ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

3. LEISTUNGSZEITEN

3.1. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen erbringen wir unsere Leistungen montags bis freitags während der üblichen Geschäftszeiten, mit Ausnahme von Feiertagen.

3.2. Innerhalb eines vereinbarten Lieferzeitraums erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl. Die Lieferzeit beträgt 2 Wochen. Leistungs- und Lieferzeiten beginnen erst, nachdem alle von dem Kunden zu erbringenden, für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen bei uns eingegangen sind. Wir sind zur Einhaltung der Leistungs- und Lieferfristen nur verpflichtet, wenn der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungs- und sonstigen Verpflichtungen nachkommt. Gegenüber Unternehmern bleibt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, die bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten und die Lieferung unmöglich machen oder übermäßig erschweren, sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht entbunden und zwar auch dann, wenn diese während eines Lieferverzuges eintreten. Wir werden uns auf die genannten Umstände jedoch nur berufen, wenn der Kunde von ihrem Eintritt unverzüglich benachrichtigt wurde.

3.3. Kommt elbe in Verzug, kann der Kunde – sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist – eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

3.4. Sowohl Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf der elbe etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden. Vom Vertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung von elbe zu vertreten ist.

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von elbe innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt oder auf Erbringung der Leistung besteht.

4. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender und bedingter Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Kunden einschließlich aller Nebenforderungen in unserem Eigentum.

5. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbereitung und Durchführung der Vertragsleistungen zu fördern. Er wird uns während der Planung und der Durchführung unserer Dienstleistungen jede erforderliche und zumutbare Unterstützung gewähren. Er wird uns insbesondere den notwendigen Zutritt zu seinen Räumen gewähren und uns alle erforderlichen technischen Ressourcen zur Verfügung stellen.

5.2. Für die Einhaltung der erforderlichen und angemessenen Umfeldbedingungen sowie für die Bereitstellung der ordnungsgemäßen Nutzungsmöglichkeiten der in den Vertrag einbezogenen Projektkonfigurationen und Geräte ist der Kunde verantwortlich. Wir sowie unsere Erfüllungsgehilfen haften nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, dass die Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereit gehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

6. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

6.1. Die Vergütung sowie die Materialkosten richten sich nach dem tatsächlich erbrachten Zeitaufwand und unserer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preisliste. Wird die Leistung später als vier Monate nach Vertragsabschluß erbracht oder kann sie aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, erst so spät erbracht werden, so gelten anstelle der vereinbarten Preise die bei Beginn der Leistungserbringung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung jeweils gültigen Steuersatz gesondert in Rechnung gestellt.

6.2. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.

6.3. Bei Eintritt von Tatsachen, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Kunden erwecken (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder Wechsels) sowie bei Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens und im Falle des Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, die Ausführung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kann der Kunde innerhalb angemessener Frist keine adäquate Sicherheitsleistung erbringen, sind wir zur fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.

6.4. Aufrechnungsrechte oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

7. SACHMÄNGEL

7.1 Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl von elbe unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist – ohne Rücksicht auf die Betriebsdauer – einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.

7.2 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.

7.3 Der Kunde hat Sachmängel gegenüber elbe unverzüglich schriftlich zu rügen.

7.4 Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfange zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Kunde kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist elbe berechtigt, die bei elbe entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen.

7.5 Zunächst ist elbe stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

7.6 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer
8 – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

7.7 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen sowie bei nichtreproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

7.8 Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden gegen elbe bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

7.9. Für Schadensersatzansprüche gelten im übrigen die nachstehend geregelten Bestimmungen unter Ziffer 8 (sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die unter dieser Ziffer 7 geregelten Ansprüche des Bestellers gegen elbe und deren Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

8. SONSTIGE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE

8.1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (im folgenden Schadensersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

8.2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8.3. Soweit dem Kunden nach den vorstehenden Bestimmungen Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 7.2.

9. URHEBERRECHE UND VERSCHWIEGENHEIT

9.1. Der Kunde ist berechtigt, die ihm in Durchführung des Vertrages zur Verfügung gestellten Software, Listen, Verfahrensbeschreibungen, Pläne, Zeichnungen, Daten, Dokumentationen und sonstige Unterlagen für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch zu verwenden. Das Urheberrecht verbleibt bei uns. Besondere Lizenzvereinbarungen bleiben vorbehalten. Eine über den vertraglich vorgesehenen Gebrauch hinausgehende Verwendung, Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Gemeinschaftliche Erfindungen sowie darauf erteilte Schutzrechte gehören beiden Vertragspartnern. Jeder Vertragspartner kann seine Lizenzen erteilen oder übertragen, ohne den anderen Vertragspartner zu unterrichten oder Zahlungen an ihn zu leisten.

9.2. Der Kunde hat alle ihm in Zusammenhang mit der Vorbereitung und/oder der Durchführung des Vertrages bekannt werdenden betrieblichen und technischen Erkenntnisse, Betriebsinterna und sonstige Informationen von bzw. über uns mit Sorgfalt und Vertraulichkeit zu behandeln.

10. ABTRETUNG UND ÜBERTRAGUNG

Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

11. VERTRAGSDAUER UND VORZEITIGE BEENDIGUNG

Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragspartner in Kraft. Sofern eine feste Laufzeit oder ausdrücklich nur ein bestimmtes Stundenkontingent fest vereinbart wurde, endet der Vertrag mit Ablauf des vereinbarten Enddatums bzw. mit Erreichen der fest vereinbarten Stundenzahl. Andernfalls kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 1 Monat schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Auch eine solche Kündigung bedarf der Schriftform. Wird der Vertrag aus einem Grund vorzeitig gekündigt, den der Kunde zu vertreten hat, behalten wir den Anspruch auf die volle vertragliche Vergütung für alle fest bestellten Leistungen unter Abzug ersparter Aufwendungen.

12. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND UND GELTENDES RECHT

Beiderseitiger Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz oder seiner Niederlassung in Anspruch zu nehmen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Geltung des UN-Kaufrechts.

13. SCHRIFTFORM UND NEBENABREDEN

Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

14. GÜLTIGKEIT

Sollte eine oder mehrere dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige rechtlich wirksame Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15. DATENSCHUTZ

Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine für die Vertragserfüllung relevanten Daten, insbesondere seine Kundendaten von uns gespeichert werden (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).

16. VERÖFFENTLICHUNGEN / REFERENZEN

16.1 elbe und der Kunde sind dazu verpflichtet, die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei einzuholen, bevor schriftliche Verkaufsförderungskampagnen, Pressemitteilungen oder andere Werbekampagnen eingesetzt werden, die

  1. sich auf diesen Vertrag beziehen oder
  2. den Namen oder das Markenzeichen der jeweils anderen Partei verwenden oder darauf schließen lassen.

16.2 elbe und der Kunde dürfen den Namen der jeweils anderen Partei und eine Beschreibung der im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen in folgenden Fällen nutzen:

  1. in ihrer Referenzliste
  2. in Angebotsdatenbanken
  3. in Dokumenten hinsichtlich der internen Unternehmensplanung
  4. in ihrem Jahresbericht für die Gesellschafter, den Beirat und
  5. wenn es für die Erfüllung rechtlicher, buchführungstechnischer oder
    gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.